Spreespeicher · Kundenbereich

Hausordnung & Locationhinweise

für die Veranstaltungsräume im Spreespeicher

Hausordnung

  • Alle Personen haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
  • Von 22:00 bis 6:00 Uhr ist außerhalb des Gebäudes eine Lärmbelästigung zu vermeiden und die Fenster & Außentüren während dieser Zeit geschlossen zu halten.
  • Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist verboten, sofern es nicht anders vereinbart wurde.
  • Die Haftung für die Garderobe wird nur bei gebuchtem Garderobenservice übernommen.
  • Bei starker Verschmutzung der Räumlichkeiten kann es zu einem Aufpreis für Reinigungskosten kommen.
  • Das Rauchen ist nur außerhalb der Veranstaltungsräume gestattet.
  • Beschädigte Gegenstände und sonstige Schäden sind sofort zu melden.
  • Bei Auswirkungen eines zu starken Alkoholkonsums der Gäste, als auch des Gastgebers, behält der Locationbetreiber das Recht vor, dem Veranstalter das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten zu entziehen. Das Konsumieren sowie das Besitzen von Drogen ist strikt untersagt.
  • Das Mitführen von Hunden istin unseren Veranstaltungsräumen unter Aufsicht erlaubt.
  • Das Auslösen eines Feueralarms ist untersagt, sofern kein Grund dafür vorliegt. Im Falle eines unbegründeten Auslösens trägt der Verursacher alle Kosten.
  • Spätestens eine halbe Stunde nach Ende der Veranstaltung sind die Räumlichkeiten zu verlassen, außer eine Verlängerung wurde vereinbart.
  • Bei dem Wunsch nach einer früheren Nutzung der Räumlichkeiten sprechen Sie sich bitte mit Ihrer Ansprechperson ab, da dies nur nach Verfügbarkeit und mit Aufpreis möglich ist.

Dekoration

  • Konfetti, Rosenblätter, Reis, jegliche Art von Glitzer-/Pulver sind aus Gründen der Nachhaltigkeit und erschwerter Reinigung grundsätzlich nicht gestattet.
  • Brennkörper (z.B. Wunderkerzen und Tischfeuerwerk) sind ausschließlich nach Rücksprache und je nach Umfang im Außenbereich gestattet.
  • Das Abhängen der hauseigenen Dekoration ist untersagt.
  • Die Entsorgung der Dekorationsartikel nach dem Event hat der Kunde selbst zu organisieren.
  • Alle Heliumflaschen müssen vom Kunden wieder mitgenommen werden, Abholung bis 12:00 Uhr am nächsten Tag.
  • Sägearbeiten sind ausschließlich nach Rücksprache im Außenbereich gestattet.
  • Folierungen jeglicher Art sind nicht gestattet.

Paketsendungen

  • Anlieferung frühestens 2 Tage vor dem Veranstaltungstermin, Abholung spätestens 2 Tage danach. Bei längerer Lagerung: Aufwandspauschale von 25,00€ netto pro Tag. Gesamtvolumen max. 1qm oder eine EURO-Palette.
  • Werden Pakete nach 7 Tagen nicht abgeholt, behalten wir uns die Entsorgung gegen eine Pauschale von 100€ netto vor.

Zahlungen, Preisanpassungen und Videoüberwachung

  • Preisanpassungen werden möglichst vermieden, können aber bei unvorhersehbaren Preissteigerungen von Energie-, Waren- oder Personalkostenin Ausnahmefällen anteilig erfolgen.
  • Die Veranstaltungsräume und -flächen werden zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Sicherheit per Video überwacht – weitere Hinweisein den AGB.
  • Je nach Rechnungsbetrag, Währung und Bankunternehmen können Zusatzkosten entstehen, die weiterberechnet werden.

Hinweise für Hochzeitspaare – Outdoor-Trauungen

  • Bei Outdoor-Trauungspaket findet die Trauung auf der Uferpromenade direkt am Wasser statt, bei schlechtem Wetter Verlegung in die Location ohne Umbau, nur zusätzlicher „Altar"-Aufbau.
  • Für die logistische Planung wird spätestens am Vortag eine Information benötigt, ob drinnen oder draußen – die finale Entscheidung trifft der Spreespeicher am Veranstaltungstag.
  • Die Uferpromenade ist öffentlich zugänglich; Servicekräfte informieren Passanten und halten den Bereich frei, eine 100%ige Garantie kann nicht gegeben werden.

Weitere Hinweise

  • Nur eingeschränkte Kühlkapazitäten – Kühlung von z.B. Hochzeitstorten nur nach Rücksprache möglich.
  • Bei Buchung eines externen Tortendienstleisters außerhalb unseres Portfolios fällt ein Tellergeld von 2,50€ netto pro Person an.
  • Maximale Buffetdauer 3 Stunden – bei längerem Stehenlassen sind Haftungsausschluss und Folgekosten für das Küchenpersonal nötig.